Wissenswertes

Geburtsmeldung - Zuchtverband

Die Belegung/Besamung ist korrekt gemeldet

Eine korrekte Meldung liegt vor, wenn die Sprunglisten bzw. Besamungsscheine für ein Quartal innerhalb des darauf folgenden Quartals an den Verband geschickt werden.

Erfolgt die Geburtsmeldung eines Tieres an den Verband

> Innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt:
"Abstammung kontrolliert" wird im RDV vermerkt und Stammschein wird gratis ausgestellt. Der Ausdruck erfolgt monatlich.

> Im Zeitraum von 6 Monaten bis zur Abkalbung:
"Abstammung kontrolliert" wird im RDV vermerkt und eine Registrierungsgebühr (inkl. Stammschein) von 11.- wird verrechnet.

> Nach der Abkalbung:
"Abstammung kontrolliert" wird im RDV vermerkt und eine Registrierungsgebühr (inkl. Stammschein) von 22.- wird verrechnet.

Wird die Registrierungsgebühr nicht bezahlt, erfolgt die Rückstufung des Tieres in Herdebuchabteilung ,,0" mit voller Abstammung

Die Belegung/Besamung ist nicht fristgerecht gemeldet
Ist die Belegung/Besamung nicht vor der Geburtsmeldung im RDV registriert, erfolgt die Herdebuchregistrierung nur über eine Abstammungsüberprüfung. Die Kosten belaufen sich auf ca. Euro 26.- laborkosten plus Blutabnahme.
Gemäß neuem TZ-Gesetz, gültig ab 1. Februar 2009, sind über jede Besamung Aufzeichnungen zu führen. Diese werden jedoch nicht mehr von der Tierzuchtbehörde kontrolliert sondern von der Veterinärbehörde.
Zeitlimits und Gebühren der Geburtsmeldung wie bei korrekter Meldung.

Ohne Abstammungsüberprüfung erfolgt die Einstufung des Tieres in Herdebuchabteilung D ohne Vater (Vater wird nicht anerkannt = gelöscht).
 

Stierhalter
Sie sind verpflichtet, die Sprunglisten fristgerecht zu schicken. Ist dies nicht der Fall wird die Abstammung nur über eine BGU Untersuchung anerkannt.
Züchter, die ihre Kühe bei einem nicht eigenen Stier decken lassen, sind selbst dafür verantwortlich, dass der betreffende Stierhalter die Listen fristgerecht einreicht. (Kontrollierbar über die Angabe der Besamung/Bele¬gung der Kuh im RDV Bericht)

Geburt eines Kalbes in einem Nichtmitgliedsstall
> (Eine HB-Kuh mit ordnungsgemäß registrierter Belegung / Besamung wird an ein Nichtmitglied verkauft; das Kalb von einem Mitglied zurück gekauft)
> Die Gebühr für die Neuaufnahme und Registrierung beträgt Euro 22.- inkl. Stammschein
> Das Tier wird mit voller Abstammung und aller von früher vorhandenen Daten in die Herdebuchabtei¬lung Deingestuft.

Ausländische Zuchttiere
> Die ausländische Ohrmarke muss erhalten bleiben - gilt für alle EU Mitgliedsstaaten und die Schweiz!
> Keine Umkennzeichnung erlaubt!
> Der Stammschein muss an den Verband geschickt werden, sonst werden die Kälber aus diesen Tieren beim Verband nicht registriert!

    
         

Info...welcher Schein sollte wann wohin geschickt werden:

Für Besamungsblöcke und Sprungscheinblöcke gilt:
- der ROTE Durchschlag ist Quartalsmäßig für die Besamungs- bzw. Natursprung  Meldung an den Verband zu schicken - zur Datenerfassung.
- der WEISSE Schein (Original) ist für die schriftliche Geburtsmeldung (Stammschein) nach der Geburt des Kalbes an den Verban zu schicken.
- der GRÜNE Schein ist für den Landwirt und sollte zur Kontrolle abgelegt werden.
Die Besamung- und Natursprungscheine bitte immer vollständig ausfüllen.


Für Sprungscheinblöcke gilt:
Sprungblockdurchschläge sind nur einzusenden, wenn kein Sprungscheinheft geführt wird!
Für die Stammscheinanforderung, bei Verkauf, … usw ist der Sprungblockdurchschlag  nach wie vor notwendig!
Für die Natursprungmeldung  müssen Sie nur die Seite des Sprungschein - Heftes an uns schicken. 
Ist der Sprung bzw. die Besamung nicht vor der Geburtsmeldung bei uns erfasst, erfolgt die Herdebuchregistrierung nur über eine Abstammungsüberprüfung. Die Kosten belaufen sich auf ca. € 26,- ( Laborkosten plus Blutabnahme)

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
bvzvno@rinder.lk-vbg.at


            

Stammschein Info

Für jede Geburtsmeldung die Sie an den Verband schicken, wird Ihnen am Monatsende kostenlos einen Stammschein zugeschickt.
Alle Stammscheine und Zweitschriften bei Kälbern, die beim Eintreffen der Geburtsmeldung älter als 6 Monate sind, müssen mit € 11,- verrechnet werden, nach der Abkalbung mit € 22,-.

Auf Wunsch können jederzeit gegen ein Entgelt von € 11,- Stammscheine oder Zweitschriften ausgestellt werden.

Stammscheine für Original Braunviehtiere und Stieren erhalten Sie halbjährlich.

  

Fehlende Stammscheine anfordern

Ersetzt keine schriftliche Geburtsmeldung!!!

Die schriftlichen Geburtsmeldungen sind immer unterschrieben an den Verband zu schicken!





   

Tierzuchtgesetz

Seit 1. Februar 2009 ist das neue Tierzuchtgesetz für Vorarlberg in Kraft.
Nachstehend werden die wichtigsten Punkte für den Züchter aufgelistet:

> Zuchttiere abgeben
Nur gekennzeichnete Zuchttiere dürfen abgegeben werden. Auf Verlangen ist dem Käufer ein Stammschein zu geben.

> Natursprung
Stierhalter müssen Aufzeichnungen (Stallbuch des Verbandes oder ähnliches) führen.

> Besamung
Sperma darf künftig über jede EU-zugelassene Besamungsstation und Besamungsdepot bezogen werden.
Voraussetzung ist die Einhaltung der veterinärrechtlichen Bestimmungen (TRACES-Meldung, Veterinäre Gesundheits-bescheinigungen, etc) sowie die Verwendung des Samens im eigenen Betrieb!
Somit fällt der verpflichtende Bezug über die Samenvertriebsstelle weg.

> Samenverwendung
Über die Verwendung des Samens sind genaue Aufzeichnungen zu führen und 5 Jahre aufzubewahren. Die Kontrolle erfolgt künftig über die Veterinärbehörde.
Jeder Züchter darf sich einen Container anschaffen und Sperma bestellen. Ist er nicht Eigenbestandsbesamer, muss er einen Tierarzt oder Techniker besamen lassen.

> Samenhandel
Nur zugelassene Stationen und Depots dürfen Samen abgeben. Eigenbestandsbesamer und Containerbesitzer dürfen nur Sperma für ihren eigenen Betrieb beziehen und lagern.
Den Bezug, die Lagerung und die Aufzeichnungen werden von der Veterinärbehörde überprüft.

> Eigenbestandsbesamer
Wer die fachliche Ausbildung hat und eine verlässliche Person ist (schriftliche Erklärung des Besamers), muss die Aufnahme seiner Tätigkeit als Besamer im eigenen Betrieb bei der Landwirtschaftskammer anzeigen. Die LK stellt ihm eine Bescheinigung aus.

> Erbfehler
Alle außergewöhnlichen Beobachtungen sind vom Züchter entweder dem Zuchtverband, der Landesregierung oder der Samenvertriebsstelle zu melden!


     

Gebührenordnung 2011

(alle Gebühren inkl. 10% MwSt., Angaben in Euro)

 

Mitgliedsbeitrag je Kuh

2,54

 

 

HB - Aufnahme

 

EU und andere Länder

44,00

 

 

Registrierungsgebühr

 

Geburtsmeldung innerhalb 6 Monaten

-

Geburtsmeldung 6 Monate bis Abkalbung

11,00

Geburtsmeldung nach Abkalbung

22,00

 

 

ET Stammscheine

 

Eigene Produktion

11,00

Zukauf

44,00

 

 

Stiere

 

HB Hofbewertung

44,00

+ Bluttypenkarte

ca. 26,00

B-Stier Stammschein

16,50

Nasenring

11,00

 

 

Herdebuch – Bewertung

2,00

 

 

Anmeldung Versteigerung

10,00

Versteigerungskatalog

3,00

Vermittlung ab Hof

44,00

 

 




     

Hoftafel

 

Bestellen Sie eine Hoftafel als Werbung für Ihren Betrieb mit der Original Kuh wie abgebildet oder mit dem eigenen Bild Ihrer Lieblingskuh!

 

Kontaktieren Sie den Braunviehzuchtverband und wir erledigen die Bestellung gerne für Sie.

 

Kosten 90 bis 120 EURO (je nach Bildwahl)

 

 

 

Aktuelles:

Junior Classic 2012

11.02.2012 Kematen

Zuchtviehversteigerung

21.02.2012 Imst

Zuchtviehversteigerung

22.02.2012 Rotholz

Tiroler TGD-Tag 2012

02.03.2012 Hopfgarten

6. Dairy Grand Prix

10.-11.03.12 Wieselburg

Zuchtviehversteigerung

12.03.2012 in Dornbirn

Zuchtviehversteigerung

20.03.2012 Imst

Zuchtviehversteigerung

21.03.2012 Rotholz

Jungzüchterchampionat

24.-25.03.2012 Ried

TA Oberes Gericht

14.04.2012 Prutz

TA Hinteres Zillertal

15.04.2012 Mayrhofen

Zuchtviehversteigerung

16.04.2012 in Dornbirn

Zuchtviehversteigerung

17.04.2012 Imst

Zuchtviehversteigerung

18.04.2012 Rotholz