TIROL: Aktuelle Information zur Blauzungenkrankheit:

TIROL: Aktuelle Information zur Blauzungenkrankheit:

Nachfolgend Informationen bezüglich empfohlener Vorgangsweise bei der Blauzungenkrankheit ab 2010 in Tirol. Aufgrund der Aufgabe der verpflichtenden Impfung hat sich eine neue Situation ergeben.

Im Jahr 2008 wurde die Blauzungenkrankheit mittels Verordnung als Tierseuche eingestuft und somit eine verpflichtende Impfung durch den Bund verhängt. Ab Juli 2009 wurde mit der neuen Bluetongue- Bekämpfungsverordnung festgelegt, dass die verpflichtende Impfung aufgehoben und stattdessen eine freiwillige Impfung eingeführt wurde.

 

Schon vor der europaweit verpflichtenden Impfung im Herbst 2008 war deutlich zu erkennen, dass durch eine freiwillige Impfung die Fälle der Blauzungenkrankheit nicht weniger geworden sind. Die europaweit flächendeckende Impfung im Herbst 2008 hingegen hat Erfolg gebracht und es traten seither nur mehr vereinzelt Fälle der Blauzungenkrankheit auf.

 

Es sind insgesamt 24 Serotypen des Blue Tongue Virus bekannt, der einzige in Österreich vorkommende Erreger ist aber der Serotyp 8. Um eine weitere Ausbreitung des BTV 8 zu verhindern, sind daher alle Landwirte aufgerufen, ihre Tiere impfen zu lassen, um einen ausreichenden Durchimpfungsgrad von mind. 80% zu erreichen.

Ziel der Auffrischungsimpfung ist es, in erster Linie die Tiere vor der Erkrankung zu schützen und damit die Seuchenausbreitung einzudämmen. Weiters ist eine Impfung sehr wichtig für die Erhaltung des heimischen Viehmarktes, denn ohne die BTV 8 Impfung gibt es bald keine Exportmöglichkeiten in unser Hauptabnehmerland Italien mehr.

 

Das heißt für die heimischen Landwirte:

  • Ab 1. Februar 2010 sind keine ungeimpften Tiere mehr auf Versteigerungen zugelassen.
  • Händler kaufen keine ungeimpften Tiere mehr ab Hof, da sie diese im Ausland (vor allem Italien) nicht mehr absetzen können.
  • Eine große Masse der männlichen Kälber wird in Italien abgesetzt. Im ersten Halbjahr 2010 stellt dies noch kein Problem dar, weil die Kälber von geimpften Tieren stammen, ab September 2010 besteht kein Impfschutz mehr und  die Tiere können nicht mehr abgesetzt werden.

 

Daher die Empfehlung des Tiroler Braunviehzuchtverbandes:

Alle Tiere, die im Herbst 2008 geimpft wurden, benötigen ein Auffrischungsimpfung!

 

Hier gehts zum Anmeldeformular

 

Da der Impfstoff europaweit zugelassen ist, werden weder von der Landwirtschaftskammer noch von der Veterinärbehörde anfallende Impfschäden abgegolten. Allfällige Impfschäden sind mit der Herstellerfirma abzuklären.

 

Die Impfung wird in Tirol im Jänner stattfinden. Die Anmeldung zur Impfung muss bis spätestens 10. Dezember bei der LK- Tirol – Abteilung Tierzucht oder bei den Zuchtverbänden (Versteigerung, Versammlungen) abgegeben werden.

 

Hinweis: Um Zeit und weitere Kosten zu sparen, ist es sehr hilfreich, wenn am vereinbarten Impftermin die Tiere vor Ankunft des Tierarztes vorbereitet (eingefangen,angebunden,…) werden, damit die Impfung schnell durchgeführt werden kann.

 


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