Eigenbestands- besamer / Kurse

Eigenbestandsbesamer

Inzwischen sind über 370 aktive Eigenbestandsbesamer bei der Behörde registriert. An der Eigenbestandsbesamung Interessierte melden sich bei Kuno Staudacher.
Auch das neue TZ-Gesetz 2009 sieht vor, dass für jede Besamung ein Besamungsschein auszustellen ist bzw. entsprechende Aufzeichnungen zu führen sind.
Dies gilt auch für Eigenbestandsbesamer!
Die neuen Eigenbestandsbesamer haben die Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der LK gegen Vorlage des Zeugnisses anzuzeigen. Die Aufzeichnungen werden von der Veterinärbehörde überwacht.
Neue Bestimmungen siehe unter Besamungsschei-ne/Geburtsmeldung

       

WICHTIG!

Jene Container Besitzer, die dringend vor dem nächsten Versorgungstermin Termin Samen oder Stickstoff benötigen, können sich jederzeit mit Kuno Staudacher vom Samenvertrieb in Verbindung setzen und einen Termin für die Nachfüllung ausmachen.

Es kann auch (nach Vereinbarung) bei jeder Versteigerung Stickstoff im Schoren abgeholen werden. 

Die nächste Versorgungstour erfolgt erst wieder im November/Dezember 2011.  Zwischenzeitliche Versorgungen bei den Tierärzte Touren sind kostenpflichtig, und die Stickstoff- Füllung kann nicht garantiert werden!

Die Kontrolle und rechtzeitige Nachfüllung der Behälter liegt in der alleinigen Verantwortung der Besitzer von Samencontainern.

Die SVV bietet als Serviceleistung die Versorgungstouren im Frühjahr und Herbst an.
Zusätzliche Füllungen erfolgen nach Vereinbarung.

 

     

Merkblatt für Eigenbestandsbesamer

Die Tätigkeit des Eigenbestandsbesamers wird im Vorarlberger Tierzuchtgesetz LGBl. 1/2009 in den Paragrafen 13-15 geregelt.

 

§ 13 Samenbezug

Samen darf nur von einer zugelassenen Besamungsstation oder von einem zugelassenen Samendepot bezogen werden. Innerhalb Österreichs braucht es neben der Zucht- und Herkunftsbescheinigung keine veterinärrechtlichen Zeugnisse.

 

Von EU-Mitgliedsstaaten (z.B. Deutschland) kann nur mit einem amtlichen Veterinärzeugnis Samen „importiert“ werden.

 

Die Samenvertriebsstelle in Bregenz ist ein zugelassenes Samendepot und liefert Samen zur künstlichen Besamung von Rindern im eigenen Bestand.

 

Diese Bestimmung untersagt auch den Weiterverkauf von Samen durch Eigenbestandsbesamer!

Samenhandel ist nur durch ein gewerberechtlich und veterinärrechtlich angemeldetes Samendepot möglich.

 

§ 14 Samenverwendung

Samen darf nur von Eigenbestandsbesamern verwendet werden.

 

Containerbesitzer ohne Ausbildung können zwar Samen beziehen, aber müssen von einem Tierarzt oder Besamungstechniker besamen lassen.

 

Besamungen dürfen nur im eigenen Tierbestand durchgeführt werden.

 

Es müssen laufend übersichtliche Aufzeichnungen (Name und Nummer des Stieres und des besamten Tieres, Chargennummer des Samenröhrchens sofern vorhanden, Datum der Besamung) über den Empfang und Verwendung des gelieferten Samens geführt werden (z.Bsp. Besamungsstallbuch).

 

Internetmeldung der Besamungen ist über www.lkv.at  nach vorheriger Freischaltung möglich.

Besamungsscheine werden von der Samenvertriebsstelle aufgelegt und können über sie bezogen werden. Diese Aufzeichnungen müssen 5 Jahre aufbewahrt werden.

 

Tot-, Miß- und Schwergeburten, Mißbildungen oder andere Sachverhalte und Beobachtungen, die zur Erkennung und Feststellung von Erbfehlern geeignet sind, sowie auffallendes Umrindern  bei Verwendung von Samen eines bestimmten Vatertieres, unter Angabe des Vatertieres sofort der Samenvertriebsstelle zu melden.

 

§ 15 Tätigkeit anmelden

Eigenbestandsbesamer müssen eine fachliche Ausbildung nachweisen und müssen einen Nachweis der Verlässlichkeit bringen.

Aufgrund der vorgelegten Unterlagen bestätigt die Landwirtschaftskammer die Aufnahme der Tätigkeit.

Für Containerbesitzer, die nicht selbst besamen, entfällt dieser Punkt.

 

Allgemeines

 

Die Anschaffung und  Überprüfung des Samencontainers liegt in der Verantwortung des Eigenbestandsbesamers.

 

Die Samenvertriebsstelle bietet als Dienstleistung die Versorgung mit Sperma aller gängigen Rassen und eine Versorgung mit Stickstoff an.

 

Die Stickstoffversorgung erfolgt normalerweise zweimal im Jahr, im Frühjahr und im Herbst.

Die Hinweise der SVV beim Transport von Stickstoff bezüglich Gefahrengut sind zu beachten.

 

Anmeldung unter 05574 – 42368 bei Kuno Staudacher.

 


       

Termine Eigenbestandsbesamungskurse Winter 2011/2012

von der Rinderunion Baden-Württemberg e.V.

Die Kurse finden nur bei genügender Beteiligung statt. Sie erhalten ca. zwei Wochen vor Kursbeginn eine schriftliche Bestätigung ihrer Anmeldung mit den Kursunterlagen sowie ein Unterkunftsverzeichnis.

Die Kursgebühren betragen 300 Euro ohne Unterkunft und Verpflegung. Besamungsmitglieder der Rinderunion erhalten auf die Kursgebühr einen Rabatt von 20%.

Anmeldung immer schriftlich oder per Fax zum gewünschten Kurstermin direkt an die Besamungszentrale in Herbertingen. 

Bitte wenden sie sich auch bei Fragen über freie Plätze und Anmeldefristen an die Besamungszentrale in Herbertingen - der Vorarlberger Braunviehzuchtverband veröffentlicht nur die Kurstermine!

 

Leutkirch

 

10:00 bis 16:00

05.12.11 bis 09.12.11  

 

23.01.12 bis 27.01.12  

 

05.03.12 bis 09.03.12  

Herbertingen

 

 

 

08:00 bis 17:30

28.11.11 bis 01.12.11  

 

16.01.12 bis 19.01.12  

 

19.03.12 bis 22.03.12  

KB Kurs nur für Landfrauen

Schwäbisch Hall - Lindenhof

 

 

08:30 bis 16:30

24.10.11 bis 27.10.11  

 

30.01.12 bis 02.02.12  



Akupunkturseminar „Einsteiger“ für Landfrauen
26.03.- 27.03.2012
Anmeldung über den Landfrauenverband
Seminarkosten incl. Verpflegung 155 Euro für Mitglieder, für Nichtmitglieder 185 Euro


    

Anmeldeformulare (PDF-Datei ausdrucken, ausfüllen, zufaxen bzw. per Post)


Für Besamerkurse in Herbertingen oder Leutkirch

Für Besamerkurse in Schwäbisch Hall - Lindenhof


mehr Informationen finden Sie unter: http://www.rind-bw.de/verkaufs.htm

  

 

Versteigerung

07. Mai 2012
Aktuelles:

TA Paznaun

19.05.2012 Ischgl

JHV Braunviehzuchtverband

20.05.2012 Absam

Zuchtviehversteigerung

29.05.2012 Imst

Zuchtviehversteigerung

30.05.2012 Rotholz